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   BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90   

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BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90 (https://dejure.org/1990,9704)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1990 - 1 B 166.90 (https://dejure.org/1990,9704)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 1 B 166.90 (https://dejure.org/1990,9704)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Bedeutung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes im Rahmen der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Berücksichtigung der Dauer des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88

    Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90
    Dasselbe gilt nach den Umständen des vorliegenden Falles für den dann noch verbliebenen Zeitraum von weniger als zwei Jahren bis zur berufungsgerichtlichen Entscheidung (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 51.88 und 1 C 30.90 -).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 30.90

    Anspruch eines Staatenlosen auf Erteilung eines Reiseausweises - Übereinkommen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90
    Dasselbe gilt nach den Umständen des vorliegenden Falles für den dann noch verbliebenen Zeitraum von weniger als zwei Jahren bis zur berufungsgerichtlichen Entscheidung (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 51.88 und 1 C 30.90 -).
  • BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89

    Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach Entfallen des ursprünglich vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90
    Danach setzt der Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis voraus, daß ein Tatbestand geschaffen worden ist, aufgrund dessen der Ausländer erwarten kann, daß ihm ein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet erlaubt wird (Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87; Beschluß vom 25. April 1990 - BVerwG 1 B 141.89 - InfAuslR 1990, 224).
  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90
    Allerdings verpflichtet allein der Umstand, daß der Ausländer sich längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hat, noch nicht dazu, ihm den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen (Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103 S. 39 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 5.87

    Erfolgloses Asylverfahren - Fortsetzung des Aufenthalts - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90
    Danach setzt der Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis voraus, daß ein Tatbestand geschaffen worden ist, aufgrund dessen der Ausländer erwarten kann, daß ihm ein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet erlaubt wird (Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87; Beschluß vom 25. April 1990 - BVerwG 1 B 141.89 - InfAuslR 1990, 224).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 284.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90
    Die in den angefochtenen Bescheiden enthaltene Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung äußerten ohnehin keine Rechtswirkungen mehr, nachdem die dort festgesetzte Ausreisefrist abgelaufen war, ohne daß der Ausländer sie zu befolgen brauchte (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 1 B 125.90
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90
    Abgesehen davon würde sich die Frage in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen, da der Kläger gegenüber der Ausländerbehörde derartige Gesichtspunkte nicht geltend gemacht hat und daher für diese kein Anlaß bestand, auf diese Fragen einzugehen (vgl. z.B. Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 125.90 -).
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